Bescheinigungen
Aus Heitmann Electric GmbH
Freistellungsbescheinigung
Zum Download erhalten Sie die uns vom Finanzamt Oranienburg erteilte Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).Der Steuerabzug, bei Zahlungen für Bauleistungen die ab dem 01. 01. 2002 geleistet werden, kann, wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt, unterbleiben. Wir bitten Sie, diese Freistellungsbescheinigung in Ihren Unterlagen zu vermerken und von einem Steuerabzug bei Zahlungen für Bauleistungen ab dem 01. 01. 2002 abzusehen.
Freistellungsbescheinigung Gültig vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2004
Freistellungsbescheinigung Gültig vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2007
Freistellungsbescheinigung Gültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010